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Neuheiten

Unterscheidung AutorIn – EigenverlegerIn

Der grundlegende Unterschied liegt im Ausmaß der Selbständigkeit.

AutorIn:
Üblicherweise erhält der Autor/die Autorin 5 – 10 % des Verkaufspreises pro verkauftem Buch. Dafür trägt der Verlag die gesamten Kosten der Herstellung, des Marketings, des Vertriebs (inkl. der Buchhändlerrabatte) sowie das gesamte Risiko. Die Rechte am Buch liegen beim Verlag.

Dann gibt es Verlage, die “Autoren-Beteiligungsmodelle” anbieten. 
→ Bitte lesen Sie dazu die Blogs und Informationen unter der Rubrik: AutorIn werden

EigenverlegerIn:
Im Gegensatz dazu verfügt der/die EigenverlegerIn voll und ganz über das eigene Buch und behält sämtliche Rechte am Buch. D.h. Er oder sie trägt zwar auch - wie bei den Beteiligungsverlagen -  die Kosten der Herstellung jedoch fließen alle Einkünfte dem/der AutorIn zu. Meist sind die Herstellungskosten auch günstiger.

Kurz, es geht bei EigenverlegerInnen um mehr Eigeninitiative jedoch auch um wesentlich mehr Gestaltungsfreiheit. Da es jedoch sehr mühsam und zeitaufwändig ist, sich das gesamte dafür notwendige Wissen anzueignen, bietet der VfE Hilfestellung in jenen Bereichen an, in die man sich – aus Zeitgründen oder aus Gründen fehlenden Know Hows etc. - nicht vertiefen kann oder will. Die Leistungen sind in den → Bausteine & Tools beschrieben

Der VfE sieht sich hauptsächlich als Serviceeinrichtung für EigenverlegerInnen. Wir beraten und unterstützen jedoch auch gerne Autoren und Autorinnen, die über das Schreiben des Buches hinaus keine Verwaltungstätigkeiten und keinen Aufwand haben möchten. In diesem Fall übernehmen wie die gesamte Verlagsarbeit, die Rechte bleiben jedoch weiterhin bei Ihnen.